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BVerwG, 15.12.1982 - 1 WB 136.81 |
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- Wolters Kluwer
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- BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 15.12.1982 - 1 WB 136.81
Der Soldat hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung, über die Verwendung eines Berufssoldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen, Dabei hat er die persönlichen und familiären Belange des Soldaten aus Fürsorgegesichtspunkten angemessen zu berücksichtigen, darf aber von dem Grundsatz der jederzeitigen Versetzbarkeit eines Berufssoldaten ausgehen (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75].Prüfen können die Wehrdienstgerichte freilich, ob ein Soldat im Einzelfall in Anwendungen solcher auf ihre Richtigkeit nicht nachprüfbarer Grundsätze in eigenen Rechten verletzt worden ist (ständige Rechtsprechung vgl. BVerwGE 53, 95, 97 [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75] m.w.H.).
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.12.1982 - 1 WB 136.81
Der Soldat hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung, über die Verwendung eines Berufssoldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen, Dabei hat er die persönlichen und familiären Belange des Soldaten aus Fürsorgegesichtspunkten angemessen zu berücksichtigen, darf aber von dem Grundsatz der jederzeitigen Versetzbarkeit eines Berufssoldaten ausgehen (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75].Die Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens überschritten sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BVerwGE 43, 215).
- BVerwG, 21.06.1982 - 1 WB 77.82
Offiziere im Generalstabsdienst - Möglichkeit der Versetzung
Auszug aus BVerwG, 15.12.1982 - 1 WB 136.81
Ein Antrag des Antragstellers vom 4. Juni 1982, den BMVg im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihn wegen der Folgen eines am 31. Mai 1982 erlittenen Unfalls auf neun Monate in der Umgebung von H. zu verwenden, wurde mit Bescheid des Senats vom 21. Juni 1982 - 1 WB 77/82 - zurückgewiesen.Der Vorgang 1 WB 77/82 wurde beigezogen.
- BVerwG, 22.01.1980 - 1 WB 259.77
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.12.1982 - 1 WB 136.81
Beide Bestimmungen sind, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, rechtlich unbedenklich (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 22. Januar 1980 - 1 WB 259/77 - und vom 16. Dezember 1981 - 1 WB 78/81). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 D 59.75
Auszug aus BVerwG, 15.12.1982 - 1 WB 136.81
Der Soldat hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung, über die Verwendung eines Berufssoldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen, Dabei hat er die persönlichen und familiären Belange des Soldaten aus Fürsorgegesichtspunkten angemessen zu berücksichtigen, darf aber von dem Grundsatz der jederzeitigen Versetzbarkeit eines Berufssoldaten ausgehen (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]. - BVerwG, 16.12.1981 - 1 WB 78.81
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Überprüfung des Ermessens …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1982 - 1 WB 136.81
Beide Bestimmungen sind, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, rechtlich unbedenklich (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 22. Januar 1980 - 1 WB 259/77 - und vom 16. Dezember 1981 - 1 WB 78/81).
- BVerwG, 27.07.1982 - 2 WDB 11.81
Rechtsmittel
Dies beweisen seine Ausführungen im Antrag vom 9. Juli 1981 im Wehrbeschwerdeverfahren 1 WB 136/81, die der Senat ebenfalls zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht hat. - BVerwG, 19.07.1984 - 1 WB 91.84
Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für eine Versetzung - Annahme eines …
Dies hat der Antragsteller mit seiner Ausbildung zum Generalstabsdienst in Kauf genommen (vgl. BVerwG Beschluß vom 15. Dezember 1982 - 1 WB 136/81).